



Plusvalía (Kommunale Wertzuwachssteuer)
OLIVER SCHLOLAUT erklärt: Was bedeutet die Plusvalía beim Immobilienverkauf?
Die Plusvalía ist eine kommunale Steuer, die beim Verkauf einer Immobilie auf Fuerteventura anfällt. Sie wird nicht vom Kaufpreis berechnet, sondern vom Wertzuwachs des Grundstücks seit dem letzten Eigentümerwechsel.
Für Käufer und Verkäufer ist es wichtig zu verstehen, wann die Steuer entsteht, wer sie zahlt und wie sie berechnet wird.
Was ist die Plusvalía?
Die Plusvalía (Impuesto sobre el Incremento del Valor de los Terrenos de Naturaleza Urbana) ist eine Steuer der Gemeinde. Sie betrifft ausschließlich den Bodenwert, nicht das Gebäude.
Bullet‑Points
– kommunale Steuer
– basiert auf dem Wertzuwachs des Grundstücks
– unabhängig vom tatsächlichen Verkaufspreis
– wird bei Eigentumsübertragung fällig
Die Plusvalía ist damit ein fester Bestandteil jedes Immobilienverkaufs auf Fuerteventura.
Wann fällt die Steuer an?
Die Plusvalía entsteht immer, wenn ein Eigentumswechsel stattfindet:
Bullet‑Points
– Verkauf einer Immobilie
– Schenkung
– Erbschaft
– Tausch oder Übertragung von Eigentumsanteilen
In der Praxis betrifft sie Käufer und Verkäufer vor allem beim klassischen Immobilienverkauf.
Wie wird die Plusvalía berechnet?
Die Berechnung erfolgt durch die Gemeinde und basiert auf:
Bullet‑Points
– dem Katasterwert des Grundstücks
– der Haltedauer seit dem letzten Eigentümerwechsel
– dem kommunalen Steuersatz
– dem gesetzlich definierten Wertzuwachsmodell
Wichtig: Die Berechnungsmethode wurde in den letzten Jahren mehrfach angepasst. Die Gemeinde erstellt die verbindliche Steuerberechnung.
Was Käufer wissen müssen
Auch wenn die Plusvalía grundsätzlich vom Verkäufer zu zahlen ist, gibt es Ausnahmen und vertragliche Regelungen.
Bullet‑Points
– Zahlungspflicht liegt normalerweise beim Verkäufer
– kann vertraglich anders vereinbart werden
– Käufer sollten die Höhe der Steuer kennen
– wichtig für die Gesamtkostenplanung
– Teil der rechtlichen Prüfung vor Kauf
Eine saubere Vorbereitung schützt Käufer und Verkäufer vor unnötigen Konflikten.
Weiterführende Informationen
– Kaufprozess auf Fuerteventura
– Escritura (notarielle Kaufurkunde)
– Nota Simple (Grundbuchauszug)
– IBI & weitere Steuern
Kurz und wertvoll
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