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VLOG · Neubau Regelungen auf Fuerteventura

Ein Neubau auf Fuerteventura erfordert ein vollständig ausgearbeitetes Architektenprojekt, das beim Ayuntamiento eingereicht und genehmigt werden muss. Erst nach Erteilung der Licencia de Obra Mayor darf mit dem Bau begonnen werden. Ohne Genehmigung drohen Baustopp, Bußgelder und Rückbau.

Rechtlicher Rahmen für Neubauten

Die Genehmigungspflicht basiert auf den kommunalen Bauordnungen der Ayuntamientos sowie den kanarischen Regelungen zur Tramitación urbanística. Ein Neubau muss dem geltenden Bebauungsplan (PGO) entsprechen und alle technischen Nachweise enthalten: Statik, Energieeffizienz, Nutzung, Abstandsflächen und technische Planung.

Erforderliche Unterlagen für die Genehmigung

Für die Licencia de Obra Mayor sind ein vollständiges Architektenprojekt, technische Beschreibungen, Statiknachweise, Energieeffizienzdokumente und die Übereinstimmung mit dem PGO notwendig. Das Projekt muss visiert und vollständig dokumentiert sein, bevor es eingereicht wird.

Ablauf von Antrag bis Baubeginn

Nach Fertigstellung des Projekts erfolgt die Einreichung beim Ayuntamiento. Die Bearbeitung umfasst technische Prüfung, städtebauliche Bewertung und formale Kontrolle. Erst nach Erteilung der Licencia de Obra Mayor ist der Baubeginn zulässig. Während der Bauphase muss das Libro de Órdenes geführt werden.

Abnahmen und Bewohnbarkeit

Nach Abschluss der Bauarbeiten folgen mehrere Abnahmen: technische Abnahme, Endabnahme des Architekten und die Ausstellung der Bewohnbarkeitsbescheinigung. Erst nach diesen Schritten gilt der Neubau als vollständig abgeschlossen und rechtssicher nutzbar.

Risiken und typische Fehler

Risiken entstehen, wenn ohne Genehmigung gebaut wird, wenn Abstandsflächen nicht eingehalten werden oder wenn die geplante Nutzung nicht mit dem Bebauungsplan übereinstimmt. Fehlende Dokumentation oder unvollständige technische Nachweise können zu Verzögerungen, Bußgeldern oder Rückbauverfügungen führen.

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