



Vermietung auf Fuerteventura – VV, LAU & NRA rechtssicher erklärt
Die Vermietung von Immobilien auf Fuerteventura ist klar geregelt und unterscheidet sich je nach Gemeinde, Lage, Gebäudetyp und Nutzungsart. Ich unterstütze Eigentümer dabei, die passende Vermietungsstrategie zu finden – rechtssicher, transparent und wirtschaftlich sinnvoll.
Sie erhalten eine klare Einschätzung, ob VV, LAU oder gewerbliche Vermietung möglich ist – und welche Variante für Ihre Immobilie die beste ist.
VV – touristische Vermietung
Die touristische Vermietung (Vivienda Vacacional) ist nur in bestimmten Zonen und unter klar definierten Bedingungen erlaubt. Jede Gemeinde hat eigene Vorgaben, die zusätzlich zu den kanarischen Regelungen gelten.
Ich prüfe für Sie:
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ob VV in Ihrer Gemeinde möglich ist
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ob Ihr Gebäude VV‑fähig ist
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ob die Lage den VV‑Zonen entspricht
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welche Unterlagen erforderlich sind
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welche Einschränkungen gelten
LAU – Die mittelfristige Vermietung (3 bis 11 Monate)
Die LAU‑Vermietung (Ley de Arrendamientos Urbanos) ist die rechtlich geregelte Form der mittelfristigen Vermietung auf den Kanaren. Sie richtet sich an Personen, die eine Immobilie nicht touristisch, sondern für einen zeitlich begrenzten Aufenthalt nutzen – etwa für berufliche Projekte, saisonale Aufenthalte oder private Übergangsphasen.
Warum LAU für Eigentümer interessant ist
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Keine VV‑Lizenz erforderlich, da es sich nicht um touristische Vermietung handelt.
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Rechtlich klar geregelt durch die spanische LAU‑Gesetzgebung.
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Planbare Mietdauer zwischen 3 und 11 Monaten.
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Weniger Bürokratie als bei touristischer Vermietung.
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Attraktive Zielgruppen wie Remote‑Worker, Projektmitarbeiter, Überwinterer oder Familien in Übergangsphasen
Voraussetzungen für eine LAU‑Vermietung
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keine Vermarktung über touristische Portale
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Mietvertrag muss als LAU‑Vertrag formuliert sein
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Nutzung darf nicht touristisch sein
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Immobilie muss den allgemeinen Wohnstandards entsprechen
Abgrenzung LAU vs. touristische Vermietung
Die LAU‑Vermietung ist klar von der touristischen Vermietung getrennt:
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LAU → mittelfristig, nicht touristisch, keine VV‑Lizenz, keine NRA
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VV → touristisch, NRA erforderlich, streng reguliert
NRUA aufgehoben – was bedeutet das für Vermieter?
Das spanische Tribunal Supremo hat das nationale Register für Kurzzeitvermietungen (NRUA) vollständig aufgehoben. Die geplante nationale Jahresmeldepflicht entfällt damit komplett.
Die Zuständigkeit bleibt – wie bisher – ausschließlich bei der Autonomen Gemeinschaft der Kanaren und den lokalen Ayuntamientos.
Für Eigentümer bedeutet das:
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keine nationale NRUA‑Registrierung
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keine Jahresmeldung
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keine Doppelregistrierung
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keine neuen Fristen oder Sanktionen
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VV‑ und LAU‑Regelungen bleiben unverändert regional
NRA – weiterhin gültige Registrierungsnummer für touristische Vermietung
Die NRA (Número Registral de Alojamiento) bleibt die einzige verpflichtende Registrierungsnummer für touristische Vermietung auf den Kanaren.
Die NRA ist erforderlich für:
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alle Vivienda‑Vacacional‑Objekte
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alle touristischen Inserate auf Airbnb, Booking & Co.
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die korrekte Zuordnung im kanarischen Tourismusregister
Die NRA wird ausschließlich über die Behörden der Kanaren vergeben – nicht national.
Was Eigentümer jetzt beachten sollten
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VV → touristisch → NRA erforderlich
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LAU → mittelfristig → keine NRA, keine VV‑Lizenz
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NRUA → entfällt vollständig
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lokale Auflagen der Gemeinde bleiben bestehen
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steuerliche Pflichten (IGIC, IRNR) bleiben unverändert
Gewerbliche Vermietung
Gewerbliche Vermietung ist abhängig von:
• Gemeinde
• Nutzungsart
• Gebäudekategorie
• Lage
• Genehmigungen
Ich prüfe für Sie, ob Ihre Immobilie gewerblich genutzt werden kann.
Meine Leistungen für Vermieter
• Prüfung der Vermietungsmöglichkeiten (VV, LAU, Gewerbe)
• rechtliche & steuerliche Hinweise
• Mietpreis‑Analyse
• Erstellung von Exposés
• Mieterprüfung
• Vertragsvorbereitung
• Übergaben & Abnahmen
• Zusammenarbeit mit Anwälten & Steuerberatern
Gemeinden & Besonderheiten
Ich berate Sie zu allen sechs Municipios:
• La Oliva
• Puerto del Rosario
• Antigua
• Betancuria
• Tuineje
• Pájara
Jede Gemeinde hat eigene Regeln für VV, LAU und gewerbliche Nutzung.
