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VV oder LAU? Was Eigentümer 2026 wirklich wissen müssen
Die viel diskutierte 10‑Jahres‑Sperre betrifft ausschließlich die Vivienda Vacacional (VV) – also die klassische touristische Kurzzeitvermietung. Für viele Eigentümer entsteht dadurch Unsicherheit, gleichzeitig öffnet sich aber eine zweite, oft unterschätzte Möglichkeit:
LAU‑Vermietung: Die flexible, sofort nutzbare Alternative
Die Vermietung nach LAU (Ley de Arrendamientos Urbanos) – besonders für digitale Nomaden, Remote‑Professionals und saisonale Nutzer – entwickelt sich zu einer eigenständigen, stabilen Investmentklasse.
LAU bedeutet:
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keine touristische Lizenzpflicht
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sofortige Nutzung ab Tag 1
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planbare Einnahmen durch mittelfristige Mieter
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rechtliche Klarheit und hohe Akzeptanz
VV‑Tauglichkeit bei Bestandsimmobilien
Immobilien, die älter als 10 Jahre sind, können grundsätzlich VV‑fähig sein. Entscheidend ist jedoch die Prüfung bei der jeweiligen Gemeinde:
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liegt die Immobilie in einer ausgewiesenen VV‑Zone?
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erfüllt das Gebäude die aktuellen technischen und rechtlichen Anforderungen?
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entsprechen Ausstattung und Dokumentation den neuen Kriterien für eine VV‑Lizenz?
Die Gemeinden können nach dem neuen Gesetz eigene Zonierungen, Kapazitätsgrenzen und Mindeststandards festlegen. Eine sorgfältige Prüfung ist daher unverzichtbar.

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O. Schlolaut
Immobilien & Consulting
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