


Vermietung – professionelle Betreuung & zuverlässige Mieterfindung
Vermietung klar strukturiert – VV, LAU & gewerbliche Nutzung
Die Vermietung von Immobilien auf Fuerteventura ist stark reguliert und unterscheidet sich je nach Gemeinde, Lage, Gebäudetyp und Nutzungsart. Ich unterstütze Eigentümer dabei, die passende Vermietungsstrategie zu finden – rechtssicher, transparent und wirtschaftlich sinnvoll.
Sie erhalten eine klare Einschätzung, ob VV, LAU oder gewerbliche Vermietung möglich ist – und welche Variante für Ihre Immobilie die beste ist.
VV – touristische Vermietung
Die touristische Vermietung (VV) ist nur in bestimmten Zonen und unter klaren Bedingungen erlaubt.
Ich prüfe für Sie:
• ob VV in Ihrer Gemeinde möglich ist
• ob Ihr Gebäude VV‑fähig ist
• ob die Lage VV‑Zonen entspricht
• welche Unterlagen erforderlich sind
• welche Einschränkungen gelten
LAU – Die mittelfristige Vermietung (3 bis 11 Monate)
Die LAU‑Vermietung (Ley de Arrendamientos Urbanos) ist die rechtlich geregelte Form der mittelfristigen Vermietung auf den Kanaren. Sie richtet sich an Personen, die eine Immobilie nicht touristisch, sondern für einen zeitlich begrenzten Aufenthalt nutzen – etwa für berufliche Projekte, saisonale Aufenthalte oder private Übergangsphasen.
Warum LAU für Eigentümer interessant ist
-
Keine VV‑Lizenz erforderlich, da es sich nicht um touristische Vermietung handelt.
-
Rechtlich klar geregelt durch die spanische LAU‑Gesetzgebung.
-
Planbare Mietdauer zwischen 3 und 11 Monaten.
-
Weniger Bürokratie als bei touristischer Vermietung.
-
Attraktive Zielgruppen wie Remote‑Worker, Projektmitarbeiter, Überwinterer oder Familien in Übergangsphasen
Voraussetzungen für eine LAU‑Vermietung
-
Die Immobilie darf nicht über touristische Portale wie Airbnb oder Booking angeboten werden.
-
Der Mietvertrag muss klar als LAU‑Vertrag formuliert sein.
-
Die Nutzung muss nicht touristisch sein (keine Ferienvermietung).
-
Die Immobilie muss den allgemeinen Wohnstandards entsprechen.
Abgrenzung zur touristischen Vermietung
Die LAU‑Vermietung ist nicht mit der touristischen Vermietung zu verwechseln.
Für touristische Vermietung gelten ab 2026 die neuen Registrierungsnummern NRUA und NRA, die verpflichtend sind.
Diese stellen wir im nächsten Abschnitt vor.
NRUA & NRA – Registrierungsnummern für die touristische Vermietung ab 2026
Mit der neuen Gesetzgebung auf Fuerteventura gelten ab 2026 die Registrierungsnummern NRUA (Número Registral Única de Alojamiento) und NRA (Número Registral de Alojamiento) als verpflichtende Grundlage für die touristische Vermietung. Diese Nummern sind Voraussetzung, um eine Immobilie legal über Plattformen wie Airbnb, Booking oder FeWo‑Direkt anzubieten.
Was Eigentümer beachten müssen
-
Jede touristisch vermietete Immobilie benötigt eine eindeutige Registrierungsnummer.
-
Die Registrierung erfolgt über die zuständigen Behörden der Kanaren.
-
Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Immobilientyp und Gemeinde.
-
Die Nummer muss in allen Inseraten und Buchungsportalen angegeben werden.
-
Ohne NRUA/NRA drohen Bußgelder und ein Vermietungsverbot.
Abgrenzung zur LAU‑Vermietung
Im Gegensatz zur LAU‑Vermietung (3–11 Monate, nicht touristisch) handelt es sich bei NRUA/NRA um die rechtliche Grundlage für Ferienvermietung.
Beide Modelle sind klar voneinander getrennt:
-
LAU → mittelfristige Vermietung, keine VV‑Lizenz, kein Tourismus
-
NRUA/NRA → touristische Vermietung, streng reguliert, registrierungspflichtig
Diese Abgrenzung ist entscheidend, um rechtliche Fehler zu vermeiden.
Ausführliche Informationen auf AMV INTERNATIONAL REALTY
Eine vollständige Erklärung der neuen Regelungen, der Beantragung und der rechtlichen Anforderungen finden Sie auf der Webseite meiner Immobilienagentur AMV INTERNATIONAL REALTY.
Gewerbliche Vermietung
Gewerbliche Vermietung ist abhängig von:
• Gemeinde
• Nutzungsart
• Gebäudekategorie
• Lage
• Genehmigungen
Ich prüfe für Sie, ob Ihre Immobilie gewerblich genutzt werden kann.
Meine Leistungen für Vermieter
• Prüfung der Vermietungsmöglichkeiten (VV, LAU, Gewerbe)
• rechtliche & steuerliche Hinweise
• Mietpreis‑Analyse
• Erstellung von Exposés
• Mieterprüfung
• Vertragsvorbereitung
• Übergaben & Abnahmen
• Zusammenarbeit mit Anwälten & Steuerberatern
Gemeinden & Besonderheiten
Ich berate Sie zu allen sechs Municipios:
• La Oliva
• Puerto del Rosario
• Antigua
• Betancuria
• Tuineje
• Pájara
Jede Gemeinde hat eigene Regeln für VV, LAU und gewerbliche Nutzung.
Kontakt
Für Fragen oder eine persönliche Beratung erreichen Sie mich jederzeit:
